breadcrumb-shape-1
breadcrumb-shape-1

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Regelungen

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und der ASOFTNET GmbH & Co. KG (ASOFTNET) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer aktuellen Fassung.

1.2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende AGB des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von ASOFTNET ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen sowie die Vergütung für ASOFTNET werden durch gesonderte Vereinbarung oder ein Angebot bestimmt.

1.5. Die zu einem Angebot der ASOFTNET gehörenden unterlagen (technische Daten, Zeichnungen, Entwürfe etc.) sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.1.6. Werktage im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Wochentage Montag bis Freitag ausschließlich Feiertage.

2. Vertragliche Pflichten der ASOFTNET

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. Die ASOFTNET ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die ASOFTNET selbst. Es entstehtkein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

2.3. Im Falle, dass auf den Servern der ASOFTNET Daten des Kunden gespeichert sind, wird ASOFTNET durch regelmäßige Back-Ups für eine ordnungsgemäße Datensicherung sorgen. Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. ASOFTNET wird dem Kunden bei Bedarf und auf Anfrage des Kunden eine Einweisung in die eigene Sicherung seiner Daten geben. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle eines Datenverlustes ASOFTNET bei der Widerherstellung der Daten zu unterstützen, indem er die Daten unentgeltlich wieder auf die Server von ASOFTNET überspielt, wenn und soweit diese ihm selbst noch vorliegen.

3. Vertragliche Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde hat der ASOFTNET alle für die vereinbarten Leistungen erforderlichen Zugänge und Verbindungen in entsprechendem Umfang bereitzustellen. Etwaige Unklarheiten bei der Bereitstellung oder die verspätete Bereitstellung von Informationen oder Zugängen können zu einer Verzögerung oder Mehraufwand führen, die vom Kunden zu tragen sind.

3.2. Der Kunde setzt die ASOFTNET darüber hinaus rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung von Vorgängen und Umständen in Kenntnis, die in seiner Verantwortungssphäre liegen und die erkennbar für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

3.3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, der ASOFTNET unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für eine Mängelbeseitigung geeigneten Informationen zu melden. Auf Wunsch des Lieferanten wird diese Meldungschriftlich erfolgen. Bei der Mängelbeseitigung hat der Kunde die ASOFTNETim Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen.

3.4. Die Nutzung der von ASOFTNET vertragsgemäß bereitgestellten Leistungen ist ausschließlich dem Vertragspartner gestattet. Dritten darf weder entgeltlich noch unentgeltlich Zugriff gewährt werden, dies schließt Zugriffe über ungesicherte Netzwerke ein. Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sollte der Kunde eine Vermutung haben, dass die Zugangsdaten unberechtigter Weise von einem Dritten genutzt werden, so hat er dies unverzüglich ASOFTNET mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Entgelte zu zahlen, die ein Dritter durch befugte oder unbefugte Zugriffe verursacht hat, es sei denn, er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.

3.5. Handelt es sich bei den vereinbarten Leistungen um wiederkehrende bzw. laufende Leistungen, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 36 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.6. Die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten von einmaligen Leistungen ergeben sich aus dem entsprechenden Angebot.

3.7. Das Vertragsverhältnis ist zum Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von einem Monat schriftlich kündbar. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 12 Monate.

3.8. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Jede Partei kann die vertragliche Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen.

3.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die ASOFTNET zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch die ASOFTNET anbietet.

4. Zahlungsbedingungen, Kostentragung, Preise

4.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn die Mehrwertsteuer im Einzelfall nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.

4.2. Soweit die Parteien keine feste Vergütung vereinbart haben bzw. soweit die Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen, bemisst sich die Vergütung der ASOFTNET nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Stunden-oder Personen-Tagessätze.

4.3. ASOFTNET ist berechtigt Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen für Projektfortschritte zu verlangen. Die Höhe dieser Beträge ergibt sich aus dem Angebot und dem Zeit-und Ablaufplan oder einer sonstigen zwischen den Parteien getroffenen einzelvertraglichen Regelung. Bei Beendigung oder Kündigung desProjektes durch den Kunden werden bestellte, aber nicht abgerufene Dienstleistungen mit 50% der Leistungssumme in Rechnung gestellt.

4.4. Zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung ist ASOFTNET berechtigt angefallene Aufwendungen (wie z.B. Einweisungen und Schulungen, Reisekosten und Einkaufskosten für Texte, Bilder u.a.) gegen Vorlage geeigneter Nachweise ersetzt zu verlangen, sofern diese im Vorfeld vom Auftraggeber frei gegeben wurden.

4.5. Bei laufenden Leistungen sind die monatlichen Preise mit Beginn der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Preise monatlich im Voraus zu zahlen. Der Preis wird für jeden Tag anteilig berechnet, wenn er für Teile des Kalendermonats zu berechnen ist. NutzungsabhängigePreise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.

4.6. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft Kosten für Installation, Montage und Einrichtung erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten von ASOFTNET. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.7. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart ist, erfolgt die Leistungserbringung auf Rechnung, welche innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar ist.

4.8. Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 4.7 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.

4.9. Im Falle des Verzuges ist ASOFTNET vorbehaltlich eines weiteren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

4.10. Sollte der Kunde bei laufenden Leistungen mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Teils von zwei Monatsentgelten in Verzug sein oder mit einer Summe, die ein Monatsentgelt ausmacht, ist ASOFTNET berechtigt, die Bereitstellung der Leistung nach vorheriger Ankündigung zuverweigern. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. ASOFTNET behält sich auch vor, in solchen Fällen ohne Einhaltung einer Frist das Vertragsverhältnis zu kündigen.

4.11. Das gleiche gilt, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder dieses mangels Masse abgelehnt wurde.

4.12. Einwendungen gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der ASOFTNET geltend zu machen.

4.13. ASOFTNET kann die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ändern, ohne dass dem Kunden daraus ein gesondertes Kündigungsrecht entsteht.

4.14. Sind Preiserhöhungen aus anderen Gründen notwendig, zum Beispiel durch Regelungsvorschriften der Bundesnetzagentur oder Preiserhöhungen von Vorlieferanten, wird dem Kunden dies schriftlich mindestens sechs Wochen vor der Änderung mitgeteilt. Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu, auf welches er in der Änderungsmitteilung aufmerksam gemacht wird.Kündigt der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Änderung, werden die neuen Preise Vertragsbestandteil.

4.15. Die Kosten für eine Sperrung und die eventuell darauffolgende Entsperrung trägt der Kunde, wenn durch sein Verhalten eine Sperrung notwendig war.

5. Leistungsinhalt bei Netzwerkbetreuung

5.1. Die Pflege der IT-Infrastruktur des Kunden (Netzwerkbetreuung) erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung, inkl. Entsprechender Auftragsdatenvereinbarung). Sie erfolgt in der Regel und soweit nichts anderes vereinbart ist, im Rahmen des Fernzugriffs. Dieser erfolgt durch den Aufbau einer dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend verschlüsselte Datenfernübertragungsverbindung zwischen der ASOFTNET und dem Standort der IT des Kunden.

5.2. Die Details der Leistungsinhalte regelt eine gesonderte Vereinbarung. Die ASOFTNET wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten.

5.3. Soweit Vertragsgegenstände dem Kunden zu liefern sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten und ebenso die Gefahr.

5.4. Der Kunde erbringt die in der gesonderten Vereinbarung aufgeführten Mitwirkungsleistungen. Insbesondere benennt er einen verantwortlichen Ansprechpartner, der fachlich und technisch entsprechend qualifiziert ist und über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Nur dieser wird Anfragen an die ASOFTNET richten. Den Wechsel des Ansprechpartners teilt der Kunde der ASOFTNET unverzüglich mindestens in Textform (E-Mail) mit. Der Kunde sorgt insbesondere dafür, dass nach Meldung einer Störung der Ansprechpartner für Rückfragen und Behebungsvorschläge der ASOFTNET mindestens während der vereinbarten Servicezeit, bei Inanspruchnahme des Notfalldienstes auch außerhalb dieser Zeiten, erreichbar ist.

5.5. Der Kunde gestattet den Zugang & Zugriff zu Räumlichkeiten und IT-Infrastruktur, soweit dies zur Erbringung der Netzwerkdienstleistungen durch ASOFTNET erforderlich ist.

5.6. Der Kunde wird ASOFTNET unverzüglich über Änderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Der Kunde stellt sicher, dass der Wartungsgegenstand nur in einer freigegebenen Einsatzumgebung eingesetzt wird.

5.7. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle der ASOFTNET übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zusätzlich so verwahren, dass diese bei Beschädigung und Verlust von Datenträgern rekonstruiert werden können.

6. Leistungsstörung und Haftung

6.1. ASOFTNET ist bei mangelhafter Lieferung oder Leistung nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder zum Austausch der mangelhaften Teile berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehl, hat der Kunde das Recht auf Rücktritt. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach drei Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.

6.2. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich Streiks, und aufgrund von Ereignissen bei ASOFTNET oder deren Erfüllungsgehilfen, die der ASOFTNET die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat ASOFTNET nicht zu vertreten. Dies gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die ASOFTNET zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt. Der Kunde ist berechtigt, sollte eine Störung länger als 48 Stunden am Stück andauern, das monatliche Entgelt entsprechend zu mindern.

6.3. Ist ASOFTNET auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden, ohne dass der Kunde einen Mangel nachweist, kann ASOFTNET die Vergütung ihres Aufwands verlangen. Die ASOFTNET kann Logfiles heranziehen, um den Nachweis zu erbringen, dass kein Mangel seitens ASOFTNET vorliegt.

6.5. Die ASOFTNET haftet nicht für Schäden, die im Verantwortungsbereich des Erfüllungsgehilfen liegen.

6.6. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn der Mangel auf Grund einer Hard-oder Software entstanden ist, die der Kunde benutzt oder wenn der Kunde veraltete Treiber verwendet oder das PC-System mit der Leistung von ASOFTNET nicht kompatibel ist.

6.7. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine Fehlerhafte Anwendung des Produktes durch den Kunden zurückzuführen ist.

6.8. ASOFTNET und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des zur Verfügung gestellten Anschlusses beruhen. Erkennt der Kunde oder musste er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, muss er unverzüglich die ASOFTNET darüber in Kenntnis setzen.

6.9. Beweislast für ein Verschulden auf Seiten der ASOFTNET trägt der Kunde

6.10. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden bzw. Angebote können diese Regelungen weiter spezifizieren bzw. eine andere Absprache ergeben.

7. Datenschutz

7.1. ASOFTNET beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz.

7.2. Die ASOFTNET speichert und verarbeitet die im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen oder zu erhebenden personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Auftragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 (b) DSGVO.

7.3. Die Leistungserbringung erfolgtauf Basis der aktuellen Datenschutzgesetze. Der Kunde ist für die Verarbeitung von Daten in seinem Bereich selbst datenschutzrechtlich Verantwortlicher.

7.4. Wenn ein Zugriff der ASOFTNET auf personenbezogene Daten in Kundensystemen nicht ausgeschlossen werden kann, wird die ASOFTNET ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiterin tätig. Sie wird diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Die ASOFTNETwird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß der einschlägigen Rechtsnormen notwendig schriftlich vereinbaren.

7.5. ASOFTNET ist berechtigt, von den vom Kunden überlassenen Dateien und Unterlagen Arbeitskopien zu erstellen. Sämtliche der ASOFTNET überlassenen Daten, Unterlagen und sonstigen Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Kunden herauszugeben. Das gleiche gilt für die von ASOFTNET im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erbrachten Arbeitsergebnisse. Ein Zurückbehaltungsrecht –aus welchem Grund auch immer –ist ausgeschlossen.

8. Sonstiges

8.1. Der Verwender ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Kunden in angemessener Weise bekannt gegeben. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich widerspricht. Der Kunde wird auf diese Folge bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die Änderungen entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde hingegen fristgemäß, so ist ASOFTNETberechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. 8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der ASOFTNET. Allerdings ist ASOFTNET berechtigt am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

8.3. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

8.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit ASOFTNET beruht, nicht geltend machen.

8.5. Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertretungsberechtigten der Parteien. Zu Dokumentationszwecken vereinbaren die Vertragsparteien, dass Änderungen mindestens in Textform niedergelegt werden.

8.6. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Erfurt, den 06.04.2021